AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Motoryachten und Hausbooten

1.Vertragsabschluss
Abgeschlossen wird ein zeitlich befristeter Mietvertrag mit einer Dauer von weniger als 6 Monaten. Diese Art
Verträge sind nicht kündbar und unterliegen nicht den sonstigen gesetzlichen Vorschriften wie z. B. bei
Wohnungsmietverträgen. Der Abschluss des Vertrages erfolgt durch die Zusendung der Buchungsbestätigung
des Vermieters an den Mieter. Die Buchungsbestätigung enthält die im zuvor gemachten Angebot beschriebenen
Leistungen. Abweichungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.

2. Mietpreiszahlung
Die in der Buchungsbestätigung festgelegten Zahlungstermine sind Vertragsbestandteil.

3. Rücktritt vom Vertrag
Der Vermieter kann die Leistung verweigern, wenn der Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen zu den
festgelegten Terminen nicht nachkommt. Bei nicht fristgerechtem Zahlungseingang ist der Vermieter berechtigt,
das Boot ohne vorherige Ankündigung anderweitig zu vermieten. Eine Mahnung ist nicht erforderlich. Umstände
durch höhere Gewalt wie Hochwasser oder Niedrigwasser o. ä. berechtigen nicht zur Kündigung.
Sollte der Vertrag nicht erfüllt werden können, gelten folgende Regelungen für den Reiserücktritt:
Bei Stornierung sind zu zahlen:
bis 90 Tage vor Mietbeginn 30 %,
bis 60 Tage vor Mietbeginn 40 %,
bis 45 Tage vor Mietbeginn 60 %,
bis 30 Tage vor Mietbeginn 90 %,
ab 15 Tage vor Mietbeginn 100 %
vom Mietpreis.
Der Mieter kann einen Ersatzmieter stellen oder ist berechtigt nachzuweisen, dass der eingetretene Schaden
beim Vermieter niedriger oder gar nicht entstanden ist. Der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung des
Mieters beim Vermieter ist maßgeblich für den Fristverlauf.

4. Kaution
Bei Übergabe des Bootes ist die vertraglich festgelegte Kaution in bar zu hinterlegen. Diese wird bei
ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietobjektes zurückerstattet. Voraussetzung hierfür ist, dass das Mietobjekt
besenrein und unbeschädigt sowie pünktlich zurückgegeben wird. Beschädigte oder verlorene
Ausrüstungsgegenstände werden auf die Kaution angerechnet. Bei Beschädigungen, die der Höhe nach nicht
sofort feststellbar sind, wird die gesamte Kaution einbehalten, bis die Feststellung des Schadens abgeschlossen
ist. Danach erfolgt die konkrete Abrechnung.

5. Versicherung
Für das Boot besteht eine Vollkaskoversicherung sowie eine Personen-/ und
Sachschadenhaftpflichtversicherung. Der Selbstbehalt des Mieters wird durch die Höhe der hinterlegten Kaution
geregelt. Bei vorsätzlicher Verursachung eines Schadens kann eine Versicherung leistungsfrei sein. Der
Versicherer ist berechtigt, bei grobfahrlässiger Verursachung eines Schadens seine Leistung in Höhe des
Verhältnisses zum Verschulden zu kürzen. Der Mieter haftet für alle nicht von der Versicherung ersetzten
Schäden, die durch ihn oder seine Begleiter herbeigeführt wurden.
Persönliche Gegenstände des Mieters und seiner Begleitung sind nicht versichert, ebenso nicht Unfälle des
Mieters und seiner Besatzung an Bord des Bootes.

6. Revier
Die ausgewiesenen Fahrgebiete sind gem. Angabe in den Gewässerkarten zu befahren. Ein Verlassen des
Fahrwassers ist nicht gestattet. Zuwiderhandlungen können den Verlust des Versicherungsschutzes nach sich
ziehen und erhebliche Folgekosten auslösen. Dafür haftet der Mieter. Den Anweisungen des Personals vor Ort ist
unbedingt Folge zu leisten, insbesondere bei Wetterwarnungen.

7. Nutzung
Bei Booten, die nur mit Befähigungsnachweis (z.B. SBF Binnen) zu führen sind, ist dieser Nachweis bei der
Übergabe vorzulegen. Ausgewählte Fahrgebiete können führerscheinfrei mit einer vor Ort zu erwerbenden
Charterbescheinigung befahren werden. Die Teilnahme an der Einweisung zur Erlangung der
Charterbescheinigung ist Pflicht.
Die Übergabe des Bootes erfolgt durch den Vermieter oder seiner Vertretung. Es wird ein Übergabeprotokoll
angefertigt. Alle Verbrauchsstoffe gehen zu Lasten des Mieters und werden gesondert berechnet.
Das Boot wird gereinigt, vollgetankt und mit Gasflasche ausgestattet dem Mieter übergeben.
Es wird eine Checkliste und ein Inventarverzeichnis erstellt.
Der Mieter verpflichtet sich:
– das Boot mit mindestens 2 Pers. zu besetzen,
– das Boot nicht mit mehr Personen zu belegen, als zugelassen sind,
– Haustiere nur mit Genehmigung des Vermieters an Bord zu nehmen,
– an Bord nur Bootschuhe mit weicher und heller Sohle zu tragen,
– nur mit Motorkraft in Häfen ein- und auszulaufen,
– nur bei Tageslicht das Boot zu nutzen, außer in Notsituationen,
– bei gefährlichen Witterungsverhältnissen den Hafen nicht zu verlassen bzw. einen Hafen aufzusuchen,
– die An- und Abmeldung im Hafen vorzunehmen,
– die Hafengebühr in fremden Häfen zu entrichten,
– den Anweisungen des Hafenpersonals unbedingt Folge zu leisten,
– eine Törnplanung vorzunehmen, die eine zeitgerechte Rückkehr auch bei widrigen Wetterverhältnissen
ermöglicht,
– keine Weitergabe des Bootes an Dritte vorzunehmen,
– keine Gefahrgüter an Bord zu haben,
– bei den Toiletten an Bord nur vom Vermieter zur Verfügung gestelltes Toilettenpapier zu benutzen und
keinesfalls andere Materialen wie Feuchttücher und Hygieneartikel in der Toilette zu entsorgen, da
dieses eine sofortige Verstopfung bewirkt und einen teuren Technikereinsatz zu Lasten des Mieters zur
Folge hat,
– bei technischen Problemen sich über die mitgeteilten Kontaktdaten an den Vermieter zu wenden,
– Schäden am Boot oder der Ausrüstung unverzüglich dem Vermieter zu melden und keine eigenen
Reparaturen vorzunehmen,
– Diebstahl des Bootes oder von Ausrüstungsgegenständen sofort dem Vermieter und der
Wasserschutzpolizei zu melden.

8. Rückgabe
Nach Beendigung der Mietzeit ist das Boot vereinbarungsgemäß in besenreinem Zustand mit abgewaschenem
und eingeräumten Geschirr sowie abgezogenen Betten dem Vermieter zurückzugeben. Der Müll ist getrennt mit
von Bord zu nehmen und zu entsorgen. Die vertraglich vereinbarte Endreinigung erfolgt durch den Vermieter. Der
Mieter hat verloren gegangene, beschädigte oder durch Verschulden des Mieters nicht mehr nutzbare
Gegenstände dem Vermieter anzuzeigen. Diese werden dem Mieter berechnet.
Grundberührungen sind zu melden. Werden nicht gemeldete Schäden durch den Vermieter erst später
festgestellt, obliegt es dem Mieter zu beweisen, diese Schäden nicht verursacht zu haben.
Bei verspäteter Rückgabe des Bootes hat der Mieter einen dem Vermieter oder Dritten dadurch entstandenen
Schaden zu tragen.

9. Haftung des Vermieters
Bei Reiseunterbrechung durch höhere Gewalt oder Verschulden Dritter ist die Haftung des Vermieters
ausgeschlossen. Eine Haftung des Vermieters besteht nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten des
Vermieters aus dem Miet- oder Chartervertrag .
Soweit die Haftung des Vermieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dieses auch für die persönliche
Haftung der Vertreter des Vermieters.

10. Video und Bilder
Das gezeigte Video und die gezeigten Bilder dienen nur als Referenz, das tatsächliche Produkt kann abweichen.

11. Gerichtstand
Gerichtsstand ist Waren/Müritz

Stand: 01.10.2020